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https://www.bayern.de/bericht-aus-der-kabinettssitzung-vom-26-november-2020/?seite=1579 "Geschlossen werden die Angebote der Erwachsenenbildung nach dem Bayerischen Erwachsenenbildungsförderungsgesetz, also die Volkshochschulen und vergleichbare Angebote anderer Träger. Ausgenommen sind digitale Angebote, die berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung mit zugehörigen Prüfungen sowie Erste-Hilfe-Kurse und die Ausbildung von ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr, des Rettungsdienstes und des Technischen Hilfswerks."
Die exakten Regelungen der Neunte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (9. BayIfSMV) vom 30. November 2020 insbesondere §20 finden Sie hier!