Mittwoch, 25. Januar 2023 | 19:00 Uhr
Beginn und Ende des Lebens sind mehr als nur biologische Vorgänge, denn deren rechtliche Regelungsbedürftigkeit spaltet vielfach Gesellschaft, Politik, Religion, Familie und Kultur. Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass § 217 StGB, welcher die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung bei Strafe verboten hat, nicht mit dem Grundgesetzvereinbar und daher nichtig ist. Der Vortrag möchte einen kurzen Überblick geben, zum Austausch einladen und gleichzeitig auch die der Thematik inhärente Problematik aufzeigen: Eine allseits zufriedenstellende alle Zeiten überdauernde und zugleich rechtlich, moralisch und religiös unbedenkliche Lösung kann der Gesetzgeber nicht finden.
Datum: Mittwoch, 25.01.2023, 19:00 Uhr
Unkostenbeitrag erbeten
Informationen zu Referent & Veranstaltungsort
Dr. Laura Wastlhuber
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Referentin
geb. am 28.10.1990
Abitur am Maristengymnasium Fürstenzell
2010-2015 Studium der Rechtswissenschaften mit dem Schwerpunkt Rechtsgeschichte und Rechtsphilosophie
2015-2018 Studium Werteorientiertes Management (Abschluss: Master of Arts) an der Universität Passau
Promotion im Fachbereich Strafrecht an der Ludwig-Maximilians-Universität zu München
2018 Rechtsreferendarin am OLG München
2020 Regierungsrätin, Staatliches Bauamt, Passau